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   OLG Köln, 18.03.1994 - 6 U 243/93   

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OLG Köln, 18.03.1994 - 6 U 243/93 (https://dejure.org/1994,6411)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.1994 - 6 U 243/93 (https://dejure.org/1994,6411)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 1994 - 6 U 243/93 (https://dejure.org/1994,6411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewürzständer betriebliche Herkunftstäuschung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 UWG
    Gewürzständer betriebliche Herkunftstäuschung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Marktzutritts eines beanstandeten Produktes bei der Feststellung der wettbewerblichen Eigenart; Begründung der erforderlichen Bekanntheit als Voraussetzung für die Annahme einer betrieblichen Herkunftstäuschung; Schwächung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Nachahmung eines Gewürzständers; betriebliche Herkunftstäuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66

    Buntstreifensatin II

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.1994 - 6 U 243/93
    Aber auch ohne eine derartige Nachahmung kann es gemäß § 1 UWG zu mißbilligen sein, wenn der Wettbewerber mit seinem Erzeugnis zu Lasten des Konkurrenten eine - vermeidbare - betriebliche Verwechslungsgefahr herbeiführt (vgl. BGH GRUR 1969/292, 294 "Buntstreifensatin II"; Baumbach/Hefermehl, a.a.0. § 1 UWG Rdn. 474).

    In dieser Situation durfte der Antragsgegner nicht mit einem Produkt auf den Markt gehen, welches mit dem Konkurrenz- Produkt der Antragstellerin nahezu identisch und aus den dargelegten Gründen in einem hohen Maße verwechslungsfähig ist (vgl. dazu BGH GRUR 1969/292, 294 "Buntstreifensatin II"; Baumbach/Hefermehl, a.a.0. § 1 UWG Rdn. 474).

  • BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82

    Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.1994 - 6 U 243/93
    Abzustellen ist dabei im Rahmen des § 1 UWG auf den Zeitpunkt der Verletzungshandlung, hier also auf den Zeitpunkt des Marktzutritts des beanstandeten Produkts des Antragsgegners (vgl. BGH WRP 1976/377 "Ovalpuderdose"; BGH GRUR 1985/876, 878 "Tchibo/Rolex").
  • BGH, 06.02.1986 - I ZR 243/83

    "Beschlagprogramm"; Wettbewerbsrechtlicher Schutz eines Herstellerprogramms

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.1994 - 6 U 243/93
    Die Gestaltung des von der Antragstellerin vertriebenen Gewürzständers weist wettbewerbliche Eigenart auf, denn sie ist geeignet, im Verkehr als kennzeichnend und damit als unterscheidend für die betriebliche Herkunft des Produkts zu wirken (vgl. BGH GRUR 1986/673, 675 "Beschlagprogramm").
  • BGH, 14.04.1988 - I ZR 35/86

    "Vespa-Roller"; Geltendmachung eines ergänzenden Leistungsschutzes wegen des

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.1994 - 6 U 243/93
    Sie wird damit selbst unmittelbar durch den Vertrieb des beanstandeten Produkts des Antragsgegners verletzt (vgl. dazu BGH GRUR 1988/620, 621 "Vespa-Roller"; Baumbach/Hefermehl, § 1 UWG Rdn. 474 m.w.N.).
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   OLG Karlsruhe, 24.08.1994 - 6 U 243/93   

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OLG Karlsruhe, 24.08.1994 - 6 U 243/93 (https://dejure.org/1994,33469)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.08.1994 - 6 U 243/93 (https://dejure.org/1994,33469)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. August 1994 - 6 U 243/93 (https://dejure.org/1994,33469)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   OLG Hamm, 18.04.1994 - 6 U 243/93   

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OLG Hamm, 18.04.1994 - 6 U 243/93 (https://dejure.org/1994,34432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.04.1994 - 6 U 243/93 (https://dejure.org/1994,34432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. April 1994 - 6 U 243/93 (https://dejure.org/1994,34432)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 1 U 48/15

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem teilweise auf den

    Sein fortgesetztes Blockieren der Schienen führte nämlich notwendig zu einer Behinderung der Straßenbahn und damit auch - wie hier erwiesen - zu deren Gefährdung (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 18.04.1994, 6 U 243/93, abgedruckt in: OLGR Hamm 1994, 183).
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